Bitte lesen Sie sorgfältig die folgenden, zusätzlichen Bestimmungen, die aufgrund der aktuellen SarsCoV-2 Pandemie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allgemeinen Beförderungsbedingungen von MSC Cruises S.A./Genf ergänzen. Sie gelten für Ihren Reisevertrag, um die ausserordentlichen Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen von MSC zum Schutz der Passagiere vor dem Risiko einer Covid 19 Infektion zur Anwendung zu bringen. Sie gelten bis auf Weiteres für alle Buchungen ab dem 24. Januar 2021.
Alle übrigen Bestimmungen aus den AGB und Beförderungsbedingungen gelten unverändert weiter.
Da die weltweit pandemische Situation schnelle Reaktionen und Anpassungen der nachfolgenden Regelungen von MSC erforderlich machen kann, arbeiten wir regelmässig mit den Gesundheitsbehörden zusammen und informieren Sie über jede neue, hier nicht abgebildete, notwendige Änderung unverzüglich.
1. Sicherheitsmassnahmen von MSC
Mit dem Ziel, die Gesundheit und Sicherheit des Passagiers während der Kreuzfahrt zu gewährleisten, hat MSC eine Reihe von Verfahren entwickelt, die während der gesamten Kreuzfahrt befolgt werden müssen, beginnend mit dem Buchungs-Prozess bis zur endgültigen Ausschiffung vom Schiff.
Aus Sicherheitsgründen hat/oder der Kapitän das Recht, das Boarding oder die Anlandung von Passagieren, deren Verhalten gegen solche Verfahren verstösst, sowie von jedem Passagier, der nach Angaben des medizinischen Personals des Schiffes nicht reisefähig ist, auf der Grundlage des Ergebnisses eines medizinischen Screenings und einer medizinischen Bewertung zu untersagen.
Die Passagiere werden daher gebeten, die folgenden Massnahmen sorgfältig zu lesen und zu akzeptieren:
a. Buchungs- und Einschiffungsprozess
Zum Zeitpunkt der Buchung hat der Kunde MSC die Kontaktdaten (Mobilnummer und E-Mail-Adresse)
jeder Person zur Verfügung zu stellen, die in der Buchung enthalten ist.
MSC gibt den Gästen genaue Anweisungen zur Vorbereitung des Gepäcks, das an Bord des Schiffes
mitgenommen wird. Die Passagiere sind gebeten, eine Maske zu tragen und Desinfektionsmittel von
zu Hause zum Schiff mitzubringen und unterwegs zu benutzen.
Jeder in der Buchung genannte Passagier wird aufgefordert, einen obligatorischen Gesundheitsfragebogen auszufüllen und zu unterzeichnen, der mit dem Kreuzfahrtticket erhalten wurde, und dem medizinischen Personal am Liegeplatz nicht früher als 6 Stunden vor der Einschiffung zur Verfügung zu stellen. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind für das Ausfüllen des Fragebogens für minderjährige Kinder verantwortlich, die mit ihnen reisen. Bei der Einschiffung werden die Passagiere gebeten, zu bestätigen, dass ihre gesundheitlichen Bedingungen, wie zuvor im Gesundheitsfragebogen angegeben, unverändert geblieben sind.
Passagiere, die aus Ländern mit hohem Risiko reisen, müssen auf der Grundlage von Richtlinien des
Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten innerhalb von 72 Stunden
vor dem Einsteigen einen COVID-19 RT-PCR-Test durchführen lassen. Die Testergebnisse werden bei
der Einschiffung verlangt, und im Falle eines positiven Ergebnisses wird die Beförderung aus
Sicherheitsgründen verweigert.
Liegt der Einschiffungshafen in Italien, muss ein COVID-19 Antigen- oder Molekulartest innerhalb von
48 Stunden vor dem Betreten des Schiffes durchgeführt werden.
Die Passagiere müssen gemäss den auf ihrem Kreuzfahrtticket angegebenen Zeitfenstern am Pier
ankommen, um das Risiko von Massenansammlungen zu vermeiden.
Vor dem Einsteigen in das Schiff und zu jeder Einschiffung nach einem Landausflug wird jeder Passagier
einer Temperaturkontrolle unterzogen. Bei Temperaturen ab 37,5 Grad wird das Boarding aus Sicherheitsgründen verweigert. Die Passagiere können bis zur Freigabe zur Einschiffung weiteren Tests und medizinischen Bewertungen unterzogen werden. Sollte das medizinische Personal zu dem Ergebnis gelangen, dass der Passagier nicht für die Reise geeignet ist, wird dem Passagier die Einschiffung verweigert und er wird an Land unterstützt.
b.Während der Kreuzfahrt
i. Tägliche Kontrollen und medizinische Hilfe
An Bord werden die Passagiere täglich Temperaturkontrollen und/oder anderen Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen unterzogen, die nach Ermessen von MSC, dem Schiffsarzt oder dem Kapitän angemessen und erforderlich sind.
Passagiere, die Symptome oder Fieber entwickelt haben, werden gebeten, sofort das MedicalCenter des Schiffes aus ihrer Kabine anzurufen. Die Passagiere werden gebeten, mitzuteilen von wo und wie sie angereist sind und werden isoliert. Die gleichen Massnahmen gelten für enge Kontakte, die sich in derselben Kabine aufhalten, und für Familienmitglieder. Bei mutmasslichen Symptomen werden die Passagiere gebeten, sich an das MedicalCenter zu wenden, um Hilfe zu erhalten.
Der Arzt des Schiffes behält sich das Recht vor, die Passagiere zu bitten, in ihrer Kabine zu bleiben und/oder in Verbindungmit den Symptomen im Zusammenhang mit COVID-19, auszuschiffen.
Während der gesamten Kreuzfahrt werden kostenlose medizinische Untersuchungen für alle COVID- 19 relevanten Symptome zur Verfügung stehen.
ii. Soziale Distanz und wichtigste Präventionsmassnahmen
Die Passagiere halten sich gemäss den von den Behörden gegebenen Richtlinien an die von MSC vorgeschriebenen Massnahmen zur Durchführung der sozialen Kontakte zwischen den Passagieren, sowie zwischen den Passagieren und der Crew, in allen öffentlichen Räumen.
Zusätzlich zur Einhaltung der sozialen Distanz müssen die Passagiere, sofern in der Beschilderung an Bord nicht anders angegeben, in den öffentlichen Innenbereichen stets Gesichtsmasken tragen, ausser
wenn sie in Bars und Restaurants sitzen. Im Aussenbereich ist das Tragen eines Mundschutzes nur dann vorgeschrieben, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, es sei denn, die Beschilderung an Bord sieht etwas anderes vor. Die Passagiere werden gebeten, häufig die Hände mit Seife und Wasser oder Handdesinfektionsmittel zu waschen und es zu vermeiden Nasen-, Augen- und Mund zu berühren, ohne vorher die Hände zu waschen. Es wird gebeten, korrekte Etiquette beim Husten oder Niesen (in die Armbeuge, nicht in die Hände) einzuhalten und Gesichtsmasken zu verwenden, wenn es nicht möglich ist, physischen Abstand zu halten.
Die Dienstleistungen an Bord können aufgrund lokaler Vorschriften oder anderer Einschränkungen, die auf die COVID-19-Situation bezogen sind, Änderungen unterliegen.
iii. Unterhaltungsaktivitäten
Alle Unterhaltungsaktivitäten werden nach den an Bord zu befolgenden Protokollen organisiert, aber nicht beschränkt auf Säuberung und Desinfektion der Materialien, sondern es gelten auch begrenzte Teilnehmerzahlen, soziale Distanz (Abstandhaltung) und Tragen von Gesichtsmasken.
MSC behält sich das Recht vor, nach Ermessen alle an Bord geplanten Unterhaltungen zu stornieren, wenn dadurch ein COVID-19-Infektionsrisiko entstehen könnte.
c.Landausflüge
Mit dem Ziel, die Gesundheit der Passagiere zu schützen, das Ansteckungsrisiko an Land zu verringern und sicherzustellen, dass jeder Aspekt des Erlebnisses des Passagiers während eines Ausflugs voll und ganz den Gesundheits- und Hygienestandards an Bord entspricht, ist das Verlassen des Schiffes während eines Hafenaufenthalts nur im Rahmen eines von MSC Kreuzfahrten organisierten Landausflugs gestattet. An Land sind die Passagiere verpflichtet, sich strikt an die vom Reiseleiter getroffenen und von den örtlichen Behörden vorgeschriebenen Massnahmen zu halten.
MSC behält sich das Recht vor, keinen Passagier zurück an Bord zu lassen, der das Schiff unter Verstoss gegen die oben genannte Regel selbständig und nicht durch MSC organisiert verlassen hat.
3.VERSICHERUNG
Jeder Passagier ist verpflichtet, eine Versicherung abzuschliessen, welche die mit Covid-19 verbundenen Risiken wie Stornierung der Reise, Rückführungskosten, Quarantäne, medizinische Hilfe und Kosten, Krankenhausaufenthalt, etc. abdeckt.
4.PRIVACY & PERSONAL DATA PROCESSING
Die von der Gesellschaft zur Verhütung von COVID-19-Infektionen getroffenen Sicherheitsmassnahmen erfordern die Verarbeitung einiger personenbezogener Daten, die als unter den "besonderen Kategorien von Daten" gemäss Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 ("DSGVO") zu behandeln sind. Soweit möglich, wird die Einwilligung der Passagiere gemäss den Bestimmungen des Artikels 9(1)a DSGVO eingeholt
.
Wenn die Einwilligung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, aber die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Präventionsmassnahmen
ergriffen werden und die Ausbreitung der COVID-19-Krankheit vermieden wird, dient Art. 9(2)i als Rechtsgrundlage für die Durchführung der Verarbeitung.
Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Rechtmässigkeit, Fairness, Transparenz, Zweck- und Speicherbeschränkung, Datenminimierung, Datengenauigkeit sowie Vertraulichkeit und Integrität.
Die zu diesen Zwecken erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet und nicht an Dritte ausserhalb der MSC Cruises-Gruppe weitergegeben, mit Ausnahme von (a) der Nutzung ihrer COVID-19-Versicherung, (b) der Gewährleistung, dass die Gäste in Krankenhauseinrichtungen mit entsprechenden medizinischen Leistungen versorgt werden, falls eine Ausschiffung erforderlich ist, (c) , sofern erforderlich, und (d) wenn die Zustimmung des Gastes erteilt wurde.
Um weitere Informationen über die Verarbeitung der im COVID-19-Verfahren erforderlichen Daten zu erhalten und die Rechte der betroffenen Person auszuüben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten unter
dpo@msccruises.com.